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Rechtsanwaltspraxis Dr. Klein
– Ihr Recht im Mittelpunkt!

Meine im Jahr 2006 gegründete Rechtsanwaltspraxis ist auf den zivilrechtlichen Bereich ausgerichtet und erfasst alle gängigen Arten von vertraglichen Rechtsbeziehungen und Schadensersatztatbeständen. Bewusst habe ich mich für einen fächerübergreifenden Ansatz entschieden, um Ihnen auf dem bürgerlichrechtlichen Gebiet eine umfassende Betreuung aus einer Hand anbieten zu können. Mit der Übersicht und Erfahrung eines über den Tellerrand hinausblickenden Generalisten erarbeite ich fallbezogen gemeinsam mit Ihnen eine gut abgewogene, erfolgversprechende Strategie, die Ihnen engagiert und konsequent umgesetzt zu Ihrem guten Recht verhilft.

Ich bin so nah wie das nächste Telefon: 0 22 38 - 94 94 741

"Jede Jeck is anders" sät dä Kölsche.

Ebenso liegt kein Fall wie der andere. Deshalb gehe ich individuell und persönlich auf Sie ein, nehme mir für Sie Zeit und arbeite gemeinsam mit Ihnen die Einzelheiten und Besonderheiten Ihres Anliegens gründlich heraus. Ihre Erwartungen und Wünsche an meine Tätigkeit stehen im Mittelpunkt. Meine Arbeit baut auf den Grundsätzen der Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Fairness, Kompetenz sowie Gründlichkeit und Beharrlichkeit auf.

Fairness §01

Fairness

Unter Fairness verstehe ich einen respektvollen und redlichen Umgang miteinander. Ich werde Sie über die durch meine Tätigkeit voraussichtlich entstehenden Kosten vorab aufklären und Ihnen nichts finanziell Unmögliches abverlangen. Auch finde ich, dass dem anderen die Möglichkeit zu einer Klärung eröffnet werden sollte, falls es ausnahmsweise einmal zu Unstimmigkeiten kommt.

Ehrlichkeit §02

Ehrlichkeit

Ehrlichkeit ist die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Deswegen nehme ich kein Blatt vor den Mund und teile Ihnen offen und ehrlich meine Einschätzung der Sach- und Rechtslage sowie der Erfolgsaussichten für Ihr Anliegen mit. Nur so können Sie eine abgewogene Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen und teure Fehlentscheidungen vermeiden.

Zuverlässigkeit §03

Zuverlässigkeit

Zuverlässigkeit bedeutet für mich, dass ich Sie in jeder Verfahrenslage über den Sachstand auf dem Laufenden halte und umgehend auf neue Entwicklungen gemeinsam mit Ihnen reagiere. Zuverlässigkeit bedeutet für mich auch, dass Sie sich auf Ihre mit mir getroffenen Vereinbarungen verlassen können. Ich halte mein Wort.

§04

Gründlichkeit und Beharrlichkeit

Nur ein Rechtsanwalt, der gemeinsam mit dem Mandanten den Sachverhalt gründlich herausarbeitet, die Sach- und Rechtslage einer fundierten Prüfung unterzieht und in Schriftsätzen eine gründliche und übersichtliche Darstellung des Sachverhalts und der rechtlichen Bewertung des Sachverhalts leistet, kann die Gegenseite und das Gericht überzeugen. Bei der Verfolgung von Ansprüchen konsequent am Ball zu bleiben, ist ebenso wichtig. Beides ist mir Anspruch und Verpflichtung zugleich.

Rechtsgebiete

Meine Tätigkeitsschwerpunkte

Erbrecht

Wegen der Komplexität des Erbrechts und der regelmäßig hohen wirtschaftlichen Bedeutung von Nachlassangelegenheiten ist gerade auf diesem Rechtsgebiet fachkundige anwaltliche Beratung und Vertretung zumeist unerlässlich. Ich berate Sie bei der vorsorgenden Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge, insbesondere durch das Vornehmen von lebzeitigen Verfügungen und die Errichtung und inhaltliche Gestaltung eines Testaments, welches Ihrem Willen nach Ihrem Tod zur Durchsetzung verhilft. Ebenso berate und vertrete ich Erben und vermeintliche Erben im Erbscheinverfahren, Erben über die Annahme oder Ablehnungen einer Erbschaft und Erben bei der gesamten Behandlung und Abwicklung eines Nachlassfalls. Überdies berate und vertrete ich Vermächtnisnehmer und von der Erbschaft ausgeschlossene Pflichtteilsberechtigte bei der Geltendmachung und Durchsetzung des gesetzlichen Pflichtteilsrechts. Auch übe ich im Fall meiner Ernennung die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers aus.

Mietrecht

Im Wohnraum-Mietrecht sind eine Vielzahl von Mieterschutzvorschriften und eine äußerst umfangreiche Rechtsprechung zu berücksichtigen. Gerade in der Zeit von Wohnungsknappheit und stark steigenden Mieten sind Konflikte zwischen den Vertragsparteien vorprogrammiert. Ich berate und vertrete sowohl Mieter als auch Vermieter. Schwerpunkte sind die Geltendmachung beziehungsweise Abwehr von mietrechtlichen Gewährleistungsansprüchen, der Ausspruch einer ausführlich zu begründenden Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter oder die Abwehr einer gegenüber dem Mieter ausgesprochenen Kündigung, Streitigkeiten über Beschädigungen der Mietsache und über die Pflicht zur Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen, die Erstellung und Überprüfung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen und nicht zuletzt die gerichtliche Vertretung in Zahlungs- und Räumungsprozessen.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst zum einen die rechtliche Behandlung eines Verkehrsunfalls in Form der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer. Dabei treten häufig komplizierte Haftungsfragen und Fragen zur Höhe des erstattungsfähigen Schadens auf. Kfz-Haftpflichtversicherer sind gewinnorientierte Privatunternehmen und daher daran interessiert, den zu regulierenden Schaden auf Ihre Kosten möglichst klein zu rechnen. Ich berate und vertrete Sie gegenüber dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer und stelle sicher, dass Sie nach einem Verkehrsunfall auch das erhalten, was Ihnen zusteht.

Weiterer Bestandteil des Verkehrsrechts ist die Verteidigung in Ordnungswidrigkeits- und Strafsachen. Wird Ihnen etwa vorgeworfen, zu schnell gefahren zu sein oder den notwendigen Mindestabstand nicht eingehalten zu haben, so kann dies zu beachtlichen Bußgeldern, der Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister und der Verhängung eines Fahrverbots führen. Ist es bei einem Unfall zu einem Personenschaden gekommen oder wirft man Ihnen vor, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben, so führt dies zu der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung oder Unfallflucht. Neben der Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe ist dann regelmäßig als Nebenfolge der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis zu befürchten. Ich verteidige Sie in den vorgenannten Verfahren gegenüber der Bußgeldbehörde oder Staatsanwaltschaft sowohl im vorbereitenden Verfahren als auch vor Gericht.

Weitere Rechtsgebiete

Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst ein breites Spektrum an Rechtsverhältnissen. Ich berate und vertrete Sie in nahezu allen Fragen zu Vertragsverhältnissen, etwa aus Kaufverträgen, Bauverträgen, via Internet abgeschlossenen Verträgen und zu der inhaltlichen Gestaltung von abzuschließenden Verträgen. Im Bereich gesetzlicher Schuldverhältnisse berate und vertrete ich Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen aufgrund der Beschädigung von Sachen oder der Verletzung von Personen, der Geltendmachung oder Abwehr von Rückforderungsansprüchen aufgrund der  Erbringung vermeintlich nicht geschuldeter Leistungen oder der Geltendmachung oder Abwehr von Störungsbeseitigungs- und Unterlassungsansprüchen.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei dem Ausspruch und der Abwehr einer Abmahnung oder Kündigung, über die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag, über die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis, über die inhaltliche Gestaltung von Arbeitsverträgen und Zeugnissen durch den Arbeitgeber und deren Überprüfung durch den Arbeitnehmer.

Familienrecht

Da das Familienrecht wie kein anderes Rechtsgebiet die Lebensgestaltung und Lebensbedingungen eines Menschen im Kern betrifft und Auseinandersetzungen mit zumeist nahe stehenden Menschen zum Gegenstand hat, erfordert die anwaltliche Tätigkeit ein großes Maß an Einfühlungsvermögen, Verständnis, Geduld und Fingerspitzengefühl. Deshalb bin ich in jedem Stadium der Auseinandersetzung besonders um streitvermeidende Lösungen bemüht. Insbesondere übernehme ich die Vertretung im Scheidungsverfahren, einschließlich der damit verbundenen Folgesachen, die Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen zwischen Ehegatten und zwischen Kindern und Eltern sowie die Beratung über eine möglichst einvernehmliche Aufteilung der gemeinsamen Vermögenswerte und die Versorgung der Familie nach einer Trennung im Vorfeld einer Ehescheidung.

Nachbarrecht

Im Nachbarrecht ist regelmäßig ein Ausgleich zwischen dem Anspruch des einen Nachbarn, sich in seinem Haus und auf seinem Grundstück frei entfalten zu können und dem Anspruch des anderen Nachbarn, in Ruhe gelassen und nicht gestört zu werden, vorzunehmen. Streitpunkte können etwa Anpflanzungen an der Grundstücksgrenze, die Errichtung oder Entfernung baulicher Anlagen an der Grundstücksgrenze, Beeinträchtigungen durch von dem Nachbargrundstück ausgehenden Lärm oder verbale Auseinandersetzung zwischen den Nachbarn über den Gartenzaun hinweg sein. Nachbarliche Auseinandersetzungen können schnell eskalieren und aus dem Ruder laufen. Deswegen lege ich bei nachbarlichen Auseinandersetzungen ein besonderes Augenmerk darauf, möglichst beruhigend und vermittelnd zu wirken und bestenfalls zu einer endgültigen Konfliktlösung führende Strategien zu befördern, ohne dabei Ihre berechtigten Interessen zu vernachlässigen.

(Bagatell-) Strafrecht

Aufgrund meiner Erfahrung im Verkehrs-Strafrecht übernehme ich die Verteidigung bei nicht mit einer hohen Strafe bedrohten Delikten. Dies sind etwa Hausfriedensbruch, Beleidigungsdelikte, einfacher Diebstahl oder Unterschlagung, Sachbeschädigung oder einfache Körperverletzung. Bei einem geschickten Vorgehen im Ermittlungsverfahren kann bei Fehlen einschlägiger Vorstrafen häufig bereits die Einstellung des Verfahrens erreicht werden, ohne dass es zu einer Verhandlung vor Gericht kommen muss. Sehr sinnvoll ist es, dass Sie unverzüglich nach Zugang eines polizeilichen Anhörungsschreibens oder einer Ladung zu einer Beschuldigtenvernehmung Kontakt zu mir aufnehmen.

Forderungseinzug (Inkasso)

Forderungseinzug bedeutet die Einziehung von unstreitigen Zahlungsforderungen. Meine Tätigkeit umfasst die außergerichtliche Anmahnung der Forderung, die Vertretung des Gläubigers im gerichtlichen Mahnverfahren sowie die Betreibung der gegebenenfalls anschließenden Zwangsvollstreckung. Um ein kostenträchtiges Vorgehen gegen offensichtlich zahlungsunfähige Schuldner zu vermeiden, gehört in jedem Verfahrensstadium die Prüfung, ob über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder ob dieser bereits die Vermögensauskunft abgegeben hat, dazu. Gerade bei der Vertretung im Rahmen der Zwangsvollstreckung kommt dem Engagement und der souveränen Beherrschung und kreativen Ausschöpfung der sich bietenden Möglichkeiten überragende Bedeutung zu.

Sollten Sie Ihr Problem nicht in der Auflistung finden, können Sie sich dennoch an mich wenden. Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, für jedes Rechtsproblem eine Lösung zu finden. Gerne ziehe ich hierbei auch die Meinung und den Rat von Kollegen hinzu, damit Sie immer bestmöglich beraten und vertreten werden.

Kompetenz

Juristische Kompetenz ist der Schlüssel zu Ihrem Erfolg. Durch den Abschluss meiner Praxisausbildung mit Prädikatsexamen habe ich ein Ergebnis erzielt, welches nur von rund jedem sechsten Juristen erreicht wird. Mit meiner Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaft mit dem Prädikat "magna cum laude" habe ich die Fähigkeit zu eigenständiger rechtswissenschaftlicher Arbeit auf fachlich hohem Niveau unter Beweis gestellt. Geben Sie sich nicht mit weniger bewiesener Qualifikation zufrieden!

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Über mich - Vita

Rechtsanwalt Dr. jur. Björn Klein

– Rechtsanwalt Dr. jur. Björn Klein, geboren 1977 in Köln
1997 bis 2001: Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln
2002: Erstes juristisches Staatsexamen nach acht Semestern („Freischuss“)
2003 bis 2005: Rechtsreferendariat am Landgericht Köln
2005: Zweites juristisches Staatsexamen mit Prädikatsabschluss
2005: Zulassung als Rechtsanwalt
2006: Gründung meiner Rechtsanwaltspraxis
2008: Promotion zum Dr. jur. an der Universität zu Köln bei Herrn Prof. Dr. jur. Michael Sachs mit dem Prädikat „magna cum laude“
2010 bis 2017: Geschäftsführender Gesellschafter eines Inkasso-Unternehmens

Publikationen: „Das neue Eheverbot der bestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaft
gemäß § 1306 BGB n. F. am Maßstab des Art. 6 Abs. 1 GG unter besonderer Berücksich-
tigung der Stellung der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Gefüge des
Grundgesetzes“, Verlag Peter Lang GmbH, Frankfurt am Main, 2008.

Warum
ich nicht
"Fachanwalt"
bin

Schauen Sie genau hin

Um die Verleihung eines Fachanwaltstitels beantragen zu können, muss ein Rechtsanwalt in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolviert, mehrere von dem Kursanbieter gestellte Klausuren bestanden haben sowie eine bestimmte Zahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Rechtsgebiet nachweisen. Und er muss zuvor in der Regel mehrere Tausend Euro Kursgebühr bezahlt haben. Einer Staats- oder Universitätsprüfung braucht er sich nicht zu stellen. Und auch ein Rechtsanwalt mit durchweg nur "ausreichenden" Examens- und Prüfungsleistungen kann Fachanwalt werden. Ein Fachanwaltstitel ist deshalb nach meiner Meinung kein Ausweis, dass man es mit einem besonders fähigen Juristen zu tun hat.

Service - mehr als nur ein Wort

Service ist nicht einfach nur ein Wort für mich. Ich betreue Ihr Mandat vom Anfang bis zum Ende persönlich, delegiere dessen Bearbeitung nicht an andere Sachbearbeiter und bin stets Ihr Ansprechpartner für Ihren Fall. Für mich sind auch die folgenden, Ihr Mandat vorbereitenden und flankierenden Leistungen als Service selbstverständlich.

Telefonische Voranfrage

Telefonische
Voranfrage

Als kostenlosen Service biete ich Ihnen an, dass Sie mir unverbindlich am Telefon kurz Ihr Anliegen schildern und ich Ihnen eine vorläufige Einschätzung der Sach- und Rechtslage sowie einen Überblick über die voraussichtlich entstehenden Kosten meiner Beauftragung gebe. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob die Verfolgung Ihres Anliegens erfolgversprechend erscheint und mit welcher Größenordnung an Kosten dies verbunden sein wird.

Individuelle Terminvereinbarungen

Individuelle
Terminvereinbarungen

Grundsätzlich bin ich gern bereit, Sie für eine Besprechung Zuhause aufzusuchen oder wenn es für die Bearbeitung Ihres Mandats sinnvoll ist, dass ich mir von einer Örtlichkeit oder einem Gegenstand in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück einen persönlichen Eindruck verschaffe. Außerhalb meiner üblichen Bürozeiten liegende Termine können ebenfalls mit mir vereinbart werden.

Kontakt mit Rechtsschutzversicherung

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Rechtsschutzversicherung

Meinen rechtsschutzversicherten Mandanten nehme ich sämtliche Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer kostenlos ab und vertrete vorgerichtlich Ihre Interessen gegenüber Ihrem Rechtsschutzversicherer, sollte es zu einer nicht berechtigten oder zweifelhaften Ablehnung der Kostenübernahme kommen.

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